FAQ – Häufige Fragen unserer Patienten
1. Rezept notwendig?
Brauche ich ein Rezept für die Behandlung?
Nicht unbedingt – dank unserer sektoralen Heilpraktiker-Zulassung dürfen wir Sie auch ohne ärztliche Verordnung untersuchen, diagnostizieren und behandeln. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Privatverordnung aus, die viele Zusatzversicherungen und private Kassen anteilig erstatten – gesetzliche Kassen in der Regel nicht. Auch ohne Verordnung können Sie Ihre Behandlung somit privat fortführen.
2. Gültigkeit der Verordnung
Wie lange ist meine gesetzliche Verordnung gültig?
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden. Bei als dringlich gekennzeichnetem Bedarf verkürzt sich die Frist auf 14 Tage, im Rahmen des Entlassmanagements auf 7 Tage. Zur Fristberechnung zählen alle Kalendertage – auch Wochenenden und Feiertage
3. Wer darf verordnen?
Neben Haus- und Fachärzten – wer stellt sonst Verordnungen aus?
Auch Zahnärzte, Kieferorthopäden, HNO-Ärzte oder Gynäkologen können Verordnungen ausstellen – z. B. bei Kieferbeschwerden, Zähneknirschen oder Beckenbodenproblemen. Sprechen Sie dazu einfach mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
4. Terminabsage & Verspätung
Was ist bei Terminabsagen oder Verspätung zu beachten?
Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab. Kurzfristige Absagen müssen wir gemäß unserer Ausfallregelung berechnen. Auch bei Verspätung kommen Sie bitte zum Termin – ansonsten fällt ebenfalls eine Ausfallgebühr an. Als Bestellpraxis können wir verspätete Ankünfte in der Regel nicht ausgleichen – gelegentlich ergibt sich jedoch Spielraum, wenn sich Folgetermine verschieben.
5. Behandlungsdauer & Verlängerung
Wie lange dauert eine Einheit – und kann ich mehr Zeit buchen?
Wie lange dauert eine Einheit – und kann ich mehr Zeit buchen? Unsere reguläre Behandlungszeit beträgt 20 Minuten. Da Verwaltungsaufgaben ausgelagert sind, steht Ihnen die volle Zeit für die Therapie zur Verfügung. Sie können jederzeit zusätzliche Zeit privat hinzubuchen oder sich direkt vom Arzt eine Doppelbehandlung verordnen lassen. Ein Aktenvermerk genügt – bitte teilen Sie uns den Namen der Praxisperson mit, die den Vermerk vorgenommen hat.
6. Behandlungen bei Krankheit: Ihre Verantwortung, unsere Empfehlung
▶️ Allgemeines Verhalten bei Krankheit
Fühlen Sie sich krank, tragen Sie bitte eine Maske oder sagen Sie den Termin rechtzeitig ab – so schützen Sie andere und vermeiden Ausfallgebühren. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, damit wir Ihre Behandlung ggf. verschieben oder anpassen können.

▶️ Lymphdrainage bei Infekten
Bitte kommen Sie nur gesund zur Behandlung. Lymphdrainage ist bei Infekten, Fieber oder Entzündungen kontraindiziert, da der angeregte Lymphfluss Krankheitserreger schneller im Körper verteilen und das Immunsystem zusätzlich belasten kann.
7. Therapeutenwahl & Kontinuität
Kann ich selbst wählen, wer mich behandelt?
Grundsätzlich haben Sie bei uns die freie Wahl Ihres Therapeuten. Wir achten auf Kontinuität – soweit es Verfügbarkeit, Urlaubszeiten oder Krankheit zulassen. Auch ein spontaner Wechsel ist jederzeit möglich. Unser Team bringt unterschiedliche fachliche Schwerpunkte mit und arbeitet eng zusammen. Sie profitieren davon, wenn wir unsere Expertise bündeln – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie mehrere Perspektiven einbeziehen möchten.
8. Unzufriedenheit & Feedback
Was kann ich tun, wenn ich unzufrieden bin?
Wir legen großen Wert auf eine offene, lösungsorientierte Kommunikation. Sollte es einmal Unklarheiten oder Unzufriedenheit geben – ob bei uns oder bei Ihnen – kommen Sie bitte direkt auf uns zu.Nur durch ehrliches Feedback können wir gemeinsam eine gute Lösung finden.

Den Körper in Ganzheit gesunden lassen.

Wir begleiten Sie auf dem Weg dorthin.
Es liegt uns am Herzen, mit spezifischen Behandlungen eine Verbesserung Ihrer Beschwerden herbeizuführen. Zugleich möchten wir Ihnen ein ganzheitliches Verständnis für körperliche Herausforderungen vermitteln.

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